Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum. Die Höhe des Tagessatzes bei der Geldstrafe ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nach dem Prinzip des Nettoeinkommens festzusetzen, das heisst jenes Einkommens, das dem Täter durchschnittlich an einem Tag zufliesst, ganz gleich, aus welcher Quelle die Einkünfte stammen.