53 beachten und zwischen seinen Motiven sowie dem Wert des von ihm verletzten Rechtsguts abwägen (WIPRÄCHTIGER/KELLER, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N. 14 zu Art 48 StGB). Das Bundesgericht stellt hohe Anforderungen an den Strafmilderungsgrund des Handelns in schwerer Bedrängnis. Dieser strengen Rechtsprechung ist zuzustimmen, weil sich viele Täter bei Begehung der strafbaren Handlung in irgendeiner Bedrängnis befinden und zudem die Strafzumessung innerhalb des ordentlichen Strafrahmens die Regel und eine Strafmilderung nach Art.