52 finanzielle Situation des Beschuldigten muss als schlecht bezeichnet werden (laufende Pfändung der Pensionskassenrente), und es wurden in den vergangenen Jahren regelmässig neue Betreibungen gegen ihn eingeleitet und Verlustscheine ausgestellt (vgl. Betreibungsregisterauszug vom 6. März 2023). Mittlerweile erhält er Hilfe von der Schuldenberatung (pag. 1447 Z. 41). Eine besondere Strafempfindlichkeit liegt mit Blick auf die Sanktionsart der Geldstrafe schliesslich nicht vor.