286 StGB bezweckt den Schutz der staatlichen Autorität vor Angriffen auf einzelne staatliche Funktionen. Damit soll die Durchsetzung der Rechtsordnung, die in Form hoheitlicher Anordnungen und Vollzugsakte erfolgt, gewährleistet werden. Geschützt wird die staatliche Autorität, die sich auf Verfassung und Gesetz stützt (HEIMGARTNER, in Basler Kommentar Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N. 2 zu Vor Art. 285 StGB). Die VBRS-Richtlinien führen folgenden Referenzsachverhalt mit einer Referenzstrafe von 10 Strafeinheiten auf (S. 51): Der Täter wird von einem Polizeibeamten zur Kontrolle angehalten.