49 Der Beschuldigte handelte dabei direktvorsätzlich und mit dem Ziel, die C.________ (Behörde) resp. deren zuständige Entscheidungsträger zu einem Gespräch, zur Wiedererteilung der .________(Berechtigung) und zur Ausrichtung einer Wiedergutmachung zu zwingen. Die Willensrichtung und die Beweggründe wirken sich neutral auf das Verschulden aus. Eine Minderung infolge verminderter Schuldfähigkeit erfolgt bei diesen Schuldsprüchen nicht.