Vorliegend hat der Beschuldigte das Hausverbot innerhalb einer Zeitspanne von 15 Monaten 12 Mal missachtet, wobei es in 5 Fällen beim Versuch blieb. Der Beschuldigte hielt sich jeweils nur im Eingangsbereich auf und versuchte nie, in die Büroräumlichkeiten zu gelangen oder die Mitarbeiter körperlich anzugehen. Die Art und Weise seines Vorgehens war weder besonders raffiniert noch von langer Hand geplant. Er ging einfach fortlaufend vorbei und schaute, ob er in das Gebäude gelangen konnte.