Dass es andere Wege gegeben hätte, zeigen auch die anschliessend erfolgten, erfolgreichen Vermittlungen von AG.________ und der Polizei. Die leicht verminderte Schuldfähigkeit (vgl. pag. 800) wird leicht verschuldensmindernd berücksichtigt. Insgesamt ist das Verschulden in Bezug auf den ordentlichen Strafrahmen von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe noch als leicht zu bezeichnen und erscheint eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen für den Schuldspruch wegen fahrlässiger (einfacher) Körperverletzung als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen.