Die möglichen/denkbaren Verletzungen beim Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung mit einem Strafrahmen bis 3 Jahre Freiheitsstrafe gehen somit in ihrer Schwere deutlich weiter, als beim Tatbestand der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung mit einem Strafrahmen von ebenfalls bis 3 Jahre Freiheitsstrafe. Namentlich bei einem Treppensturz können durchaus schwerere Verletzungen (etwa am Kopf oder an der Wirbelsäule) resultieren. Betreffend die Art und Weise des Vorgehens kann festgehalten werden, dass die Verletzung aus einem Gerangel heraus entstanden ist.