Vorliegend sind die Verletzungen am rechten Knie von D.________ schwerer ausgefallen als beim Referenzsachverhalt und war schliesslich eine Operation erforderlich, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Knie von D.________ vorbelastet war. Da D.________ mit Golf seinen Lebensunterhalt verdient (Lehrer und Turniere), führte die Verletzung am Knie zu einer grösseren Einschränkung seiner beruflichen Betätigung und hatte mithin grössere Auswirkungen auf seinen Alltag. Das Ausmass der Rechtsgutverletzung wiegt somit in casu schwerer als beim Referenzsachverhalt.