17. Asperation der weiteren Schuldsprüche 17.1 Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung Die Art. 122 ff. StGB schützen die körperliche und gesundheitliche Integrität des Menschen. Die VBRS-Richtlinien führen bei der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung folgenden Referenzsachverhalt mit einer Referenzstrafe von 60 Strafeinheiten auf (S. 46): Der Täter verliert bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung und verpasst dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht. Dieses erleidet einen Nasenbeinbruch. Ambulante Behandlung im Spital und drei Tage Arbeitsunfähigkeit.