16.1.5 Versuch Der Beschuldigte zeigte sich hartnäckig und ausdauernd und unternahm grosse Anstrengungen, um sein Ziel zu erreichen. Der Erfolg blieb nicht deshalb aus, weil der Beschuldigte von sich aus von den nötigenden Handlungen absah (vgl. auch pag. 773: «Eine grundsätzliche Veränderung der eigenen Erlebens- und Verhaltensmuster haben bei A.________ bisher nicht stattgefunden, allenfalls liegt derzeit