Eine akute Intoxikations- oder Entzugssymptomatik könne aber nicht bestätigt werden und auch nicht von einem Abhängigkeitsgrad oder von einem diesbezüglich zeitweilig bedeutsamen Krankheitswert ausgegangen werden. Betreffend das Gesamtstörungsprofil könne zur Zeit der Taten von einem bislang unterschiedlich ausgeprägten, aber nur phasenweise unmittelbaren bzw. eindeutigen Krankheitswert ausgegangen werden (pag. 810). Betreffend