Zusätzlich bestehe ein anhaltender schädlicher Gebrauch von Alkohol. Der zusätzliche Kokainkonsum sei dagegen eher randständig geworden und führe inzwischen nicht zu einer konkreten Diagnose (pag. 810). Das Ausmass des durchaus komplexen Störungsprofils wird im Gutachten grundsätzlich nicht als besonders hoch eingeschätzt. Im längeren Zeitrahmen der vorgeworfenen Delikte habe das Störungsprofil allerdings unterschiedliche Ausprägungen gezeigt und mitunter direkte Einflüsse auf das Verhalten aufgewiesen.