Zudem erfolgten ein Hausverbot, Strafanzeigen, Fernhalteverfügungen und Gefährdungsmeldungen, ebenso wurde die Fachstelle Drohung und Gewalt einbezogen. Es handelte sich – wie bei den rechtlichen Ausführungen erwähnt – um eine mittelbare Nötigung. Der Beschuldigte lief den Mitarbeitern teilweise hinterher oder belästigte sie, als sie das Gebäude verliessen. Damit löste er bei einigen Mitarbeitern, wenn auch nicht bei den Entscheidungsträgern, Angst aus.