Es kann insofern auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 67 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1327 ff.). Als der Beschuldigte D.________ mit körperlicher Gewalt am Abschliessen der Wohnungstüre zu hindern versuchte, verlor Letzterer das Gleichgewicht und fiel die Treppe hinunter, wodurch er sich Verletzungen am rechten Knie zuzog. Der Beschuldigte musste sich in dieser Situation bewusst sein, dass ein Gerangel im Treppenhaus gefährlich ist bzw. potentiell zu Verletzungen führen kann, namentlich indem eine