507 Z. 240). Der Beschuldigte war sich in diesem Moment somit der Gefahr eines Treppensturzes bewusst. Dies hielt ihn trotzdem nicht vom Versuch ab, D.________ mit körperlicher Gewalt am Abschliessen der Wohnungstüre zu hindern, bis dieser das Gleichgewicht verlor und die Treppe hinunterfiel. 12.1.6 Fazit Zusammenfassend erachtet die Kammer den Sachverhalt gemäss Anklageschrift als erstellt. 12.2 Rechtliche Würdigung Bei diesem Beweisergebnis ergeben sich in rechtlicher Hinsicht keine Probleme. Es kann insofern auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 67 ff.