am Ende des Treppenabsatzes und dürfte von hinten an ihm gezerrt haben. Auf den eingereichten Fotos ist zudem zu erkennen, dass der Treppenabsatz, auf dem sich das Gerangel abspielte, nicht besonders gross ist und die Platzverhältnisse eher beengt sind (vgl. pag. 1473 ff.). Es liegt damit auch aufgrund des Rahmengeschehens nahe, dass D.________ – wie von ihm geschildert – aufgrund des Gerangels mit dem Beschuldigten und des Zerrens des Beschuldigten von hinten schliesslich gestürzt und die Treppe hinuntergefallen ist. 12.1.5 Verletzungen Betreffend die Verletzungen von D.__