1452 Z. 14 ff., wobei der Beschuldigte anfügte, D.________ habe scheinbar Gefallen daran gefunden, er [der Beschuldigte] habe selber früher auch «Purzelbäume» die Treppe runtergemacht und würde sich bei diesem Vorhaben auch heute nicht verletzen). Der Erklärungsversuch des Beschuldigten, D.________ habe dies aus Geldproblemen getan, wahrscheinlich, um ihm die ausfallenden Golfstunden bzw. den Dienstausfall anzuhängen (pag. 1455 Z. 42 ff.), überzeugt ebenso wenig. Kommt hinzu, dass D.________ um die prekäre finanzielle Situation des Beschuldigten wusste, was der Beschuldigte selbst bestätigte (pag. 1456 Z. 19).