Weshalb sich der an den Knien vorbelastete D.________ mit Jahrgang 1956, nachdem er die Türe hatte abschliessen können und die Auseinandersetzung gemäss Aussagen des Beschuldigten bereits vorbei gewesen war, oben auf dem Treppenabsatz positioniert haben soll, um die Treppe hinunterzurollen, lässt sich nicht ansatzweise plausibel erklären. Es ist schlicht unglaubhaft, dass sich D.________ – wie vom Beschuldigten behauptet – freiwillig die Treppe hinunterrollte und dabei sogar noch um die Kurve am Schirmständer und Metallgestell vorbei manövrierte, um auch noch die nächste Treppe hinunterzurollen (pag. 1452 Z. 14 ff.