Der Beschuldigte musste denn auch selbst eingestehen, dass seine Version abenteuerlich sei (pag. 1452 Z. 4). Weshalb sich der an den Knien vorbelastete D.________ mit Jahrgang 1956, nachdem er die Türe hatte abschliessen können und die Auseinandersetzung gemäss Aussagen des Beschuldigten bereits vorbei gewesen war, oben auf dem Treppenabsatz positioniert haben soll, um die Treppe hinunterzurollen, lässt sich nicht ansatzweise plausibel erklären.