ging aber ebenfalls davon aus, dass D.________ wegen des Gerangels gefallen sei. Seine Aussagen decken sich somit nicht mit den Aussagen des Beschuldigten, wonach D.________ ohne Fremdeinwirkung die Treppe hinuntergerollt sei. Eine solche Inszenierung seitens D.________ schilderte AG.________ nicht. 12.1.3 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte bestätigte bei der Polizei zwar, dass es eine «richtige Rauferei» gegeben habe und er versucht habe, D.________ am Schliessen der Wohnung zu hindern. Er schwächte sein Verhalten jedoch sogleich wieder ab, indem er anfügte, dies «nur mit halber Kraft» getan zu haben (pag. 504 Z. 89;