1223 Z. 96 f.: «Wie ich sagte, es könnte auch sein, dass Herr D.________ den Tritt nicht hatte und so die Treppe runterfiel. Ich weiss es einfach nicht»). Dass ein aktiver Stoss oder Hieb zum Sturz geführt hätte, wird auch von D.________ nicht geltend gemacht, der lediglich ein Zurückziehen schilderte. Ein solches Zurückziehen im Gerangel unterscheidet sich deutlich von einem aktiven Stoss oder Hieb (Wegstossen). Für einen solchen hätte der Beschuldigte zudem oberhalb von D.________ positioniert sein müssen, was nicht zum geschilderten Ablauf passt.