Die Aussagen von AG.________ klären zudem die Frage, ob es D.________ vor dem Treppensturz gelang, die Türe zu schliessen. So sagte AG.________ aus, dass die Wohnungstüre verschlossen gewesen sei und er dann einen Ersatzschlüssel für den Beschuldigten organisiert habe (vgl. pag. 529 f. Z. 68 f.). Bei seiner parteiöffentlichen Einvernahme sagte AG.________ in Übereinstimmung mit seinen früheren Aussagen aus, dass er nicht wisse, weshalb es zum Treppensturz von D.________ gekommen sei, und begründete dies damit, dass es sehr schnell gegangen sei (vgl. pag.