38 Treppenrand gestellt und die Treppe runtergeworfen, wäre die Aussage zweifellos anders ausgefallen. Seine Aussagen stehen somit auch im Widerspruch zu den Aussagen des Beschuldigten, wonach AG.________ dies [freiwilliges Hinunterrollen] auch gesehen und gelacht habe (vgl. pag. 505 Z. 116 ff.: «Herr AG.________ sah dies auch und lachte. Nur ein Bisschen. D.________ spielte den sterbenden Schwan. Darum musste Herr AG.________ lachen. D.________ warf sich selbst die Treppe herunter»). Die Aussagen von AG.