529 Z. 62 f.). D.________ sei in der Türe gestanden und habe versucht, den Beschuldigten aus der Wohnung zu stossen. Der Beschuldigte habe sich dagegen gesperrt und dagegen gedrückt (pag. 529 Z. 56 f.). Die beiden hätten ein Gerangel gehabt (pag. 529 Z. 60). D.________ sei seitlich an ihm vorbei die Treppe runtergefallen (pag. 529 Z. 64 f.). Er glaube, dass D.________ beim Runterfallen eine «Rolle» gemacht habe (pag. 529 Z. 65 f.). Die Aussagen von AG.________ sind somit insoweit sachdienlich, als auch er davon ausgeht, dass D.________ aufgrund des Gerangels die Treppe hinuntergefallen ist. Hätte sich D.__