_) und basierend auf der allgemeinen Lebenserfahrung (Reflex, sich in die Fallrichtung umzudrehen, um den Sturz mit den Armen aufzufangen), hergeleitet. Dies ändert jedoch nichts am Ergebnis, dass die Aussagen von D.________, wie es zum Treppensturz kam, nämlich, dass der Beschuldigte ihn nach hinten zog, er dadurch das Gleichgewicht verlor und die Treppe hinunterfiel, nachvollziehbar und glaubhaft sind. Darauf ist abzustellen. 12.1.2 Aussagen von AG.________ AG.________ konnte nicht sagen, weshalb D.________ schlussendlich die Treppe hinunterfiel. Er mutmasste, dass es wegen des Gerangels gewesen sei (pag. 529 Z. 62 f.).