So habe er sich so halb umgedreht, irgendeinen «Köpfeler» gemacht, abgedreht und dann sei er «auf’s Mal» vor den Beinen des Nachbars gelegen. Er sei dann noch weiter runtergerollt. Der Nachbar habe ihn noch ein wenig halten können (pag. 1186 Z. 32 ff.). Weshalb er sich nun bruchstückhaft an den Ablauf des Sturzes erinnern konnte, lässt sich den Akten nicht entnehmen. Allenfalls hat er sich dies aus den weiteren Umständen (Verletzungsbild, Aussagen von AG.________) und basierend auf der allgemeinen Lebenserfahrung (Reflex, sich in die Fallrichtung umzudrehen, um den Sturz mit den Armen aufzufangen), hergeleitet.