37 auch, dass der Knall durch das Abreissen des Aussenmeniskus an der Wurzel verursacht wurde. Im Ergebnis spielt dies aber keine Rolle. Vor der Vorinstanz schilderte D.________ erneut den Vorfall vom 16. Mai 2018, wies aber vorab darauf hin, dass er etwas überlegen müsse, da es schon drei Jahre her sei (pag. 1186 Z. 5). Er war sodann trotzdem in der Lage, den Vorfall einigermassen detailliert und unter Wiedergabe von Dialogen erneut zu schildern.