Dass er dies aber derart offen kommunizierte, spricht gegen eine Falschbelastung, ansonsten er dies verschwiegen hätte. Auf Frage des Verteidigers beschrieb D.________ seine Erinnerungslücke als «Blackout» (pag. 524 Z. 143). Zudem schilderte er einen lauten Knall, den er noch heute im Ohr habe (pag. 524 Z. 143 ff.), und erklärte sich diesen mit dem Aufprall auf der Holztreppe (pag. 524 Z. 150 ff.). Denkbar wäre