_ wieder übereinstimmend zu seinen Erstaussagen aus, dass er die Türe habe abschliessen wollen, als er durch das Ziehen des Beschuldigten an Hüfte und um Arme/Hand das Gleichgewicht verloren habe (pag. 521 Z. 42 ff.; 522 Z. 92 f.). Diese übereinstimmenden Aussagen sind insofern wenig überraschend, als er zu Beginn der Einvernahme mitteilte, das Protokoll «gestern neuerlich durchgelesen» zu haben (pag. 521 Z. 35). Damit kann mit Blick auf das konstante Aussageverhalten nichts hinsichtlich der Prüfung der Glaubhaftigkeit seiner Aussagen gewonnen werden. Dass er dies aber derart offen kommunizierte, spricht gegen eine Falschbelastung, ansonsten er dies verschwiegen hätte.