In seiner Gedächtnisnotiz hat D.________ abweichend zu seinen Erstaussagen festgehalten, dass er die Türe abgeschlossen habe und ein Gerangel um den Schlüssel entstanden sei. Dem Beschuldigten sei es dann gelungen, ihn von der Türe weg zu drücken und ihn die Treppe runter zu stossen (pag 519). Dieser in der Gedächtnisnotiz festgehaltene Ablauf steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zu seinen sonstigen Aussagen. Bei seiner parteiöffentlichen Einvernahme sagte D.________ wieder übereinstimmend zu seinen Erstaussagen aus, dass er die Türe habe abschliessen wollen, als er durch das Ziehen des Beschuldigten an Hüfte und um Arme/Hand das Gleichgewicht verloren habe (pag.