Gemäss Aussagen des Polizisten AF.________ habe sich D.________ am Treppengeländer gehalten und sich so hochgezogen (pag. 536 Z. 62 ff.). Die Ärzte hätten gemäss Aussagen von D.________ später festgestellt, dass beim rechten Knie der Innenminiskus angerissen, das Kreuzband angerissen und der Aussenminiskus bei der Wurzel abgerissen sei. Zudem habe er noch Prellungen gehabt, die mittlerweile wieder verheilt seien (pag. 513 Z. 98 ff.). D.________ versuchte sodann nicht, seine früheren Verletzungen zu verheimlichen, sondern gab bereitwillig Auskunft darüber, dass er zuvor immer wieder Probleme mit seinen Knien gehabt habe, und legte entsprechende medizinische Unterlagen vor (pag.