36 stark geschmerzt»). Auf Nachfrage verzichtete er sodann darauf, den Beschuldigten über Gebühr zu belasten (pag. 513 Z. 85 f.: «Das weiss ich nicht mehr. Er riss mich nach hinten, aber ins Gesicht geschlagen hat er mich nicht»). Dass er sich auf Nachfrage nicht mehr daran erinnern konnte, wie er hinfiel (pag. 513 Z. 93 f.), erstaunt insofern wenig, als es sich beim Sturz um einen sehr schnell ablaufenden, nicht kontrollierbaren Vorgang handelt.