1188 Z. 1 ff.: «Der Polizist beim Waisenhaus hat mich dann beruhigt, es könne ja ein Ausrutscher sein, ich solle noch ein wenig abwarten. Ich ging dann wieder nach Hause»). Anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung bestätigte er in allgemeiner Weise, dass der Beschuldigte ihm gegenüber wiederholt ausfällig geworden sei (pag. 1189 Z. 19 ff.). Der Beschuldigte will die ihm vorgeworfenen Schimpfwörter nur zu sich selbst gesagt haben, «als Selbstgespräch». Die Türe sei zu gewesen und er habe für sich gedacht, dass er noch nie so ein Arschloch vor die Füsse getreten sei. Er habe es wohl auch ausgesprochen.