_ 11.3.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung D.________ bestätigte anlässlich seiner Einvernahme vom 29. Mai 2018, dass er bereits am 21. April 2018 im Anzeigebüro der Polizeiwache Waisenhaus erschienen sei und gemeldet habe, dass er Probleme mit dem Beschuldigten habe und der Beschuldigte ihn bereits als Arschloch, Trottel, dumme Siech, etc. betitelt habe (pag. 515 Z. 170 ff.). Der Vorwurf findet sich damit übereinstimmend in den Gesprächsnotizen von D.________ wieder (pag. 518: «Wortgefecht mit A.________. Grund: Ich habe festgestellt, dass Spirituosen fehlen [...