vom Beschuldigten einen Check erhielt, bevor er den Beschuldigten aus der Türe stiess, kann den Videoaufnahmen nicht entnommen werden. Vielmehr ist ein leichter Stoss von L.________ ersichtlich. Auch kann nicht gesagt werden, der Beschuldigte habe sich theatralisch fallen lassen. L.________ war jedoch befugt, den Beschuldigten aufgrund von dessen ungebührlichen Verhaltens im Gebäudeinnern aus dem Gebäude zu weisen und, als dieser der Aufforderung nicht nachkommen wollte, unter körperlichem Einsatz aus dem Gebäude zu führen. L.________ verhielt sich somit rechtmässig resp.