Es kam in diesem Zusammenhang zu einer Gegenanzeige des Beschuldigten (vgl. pag. 580 ff.). Zudem liegen Aufnahmen der Überwachungskamera bei den Akten (vgl. pag. 598). Anlässlich seiner Einvernahme vom 2. November 2018 bestätigte L.________ den Sachverhalt gemäss Anzeigerapport vom 13. Juli 2018 (pag. 602 Z. 62 f.) und, dass ihn der Beschuldigte mit Idiot und Arschloch betitelt habe (pag. 603 Z. 107 ff.).