30 11.1.3 Ergebnis Der erstinstanzliche Schuldspruch wegen Beschimpfung z.N. von K.________ ist folglich zu bestätigen. 11.2 Vorfall vom 11. Juli 2018 z.N. von L.________ 11.2.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Gemäss Anzeigerapport vom 13. Juli 2018 hat der Beschuldigte L.________ als Arschloch und Idiot betitelt, nachdem Letzterer den Beschuldigten mit physischem Zwang aus der Polizeiwache am Waisenhausplatz geführt hatte (pag. 567 f.). Es kam in diesem Zusammenhang zu einer Gegenanzeige des Beschuldigten (vgl. pag.