__ erwidert worden wäre, fehlen in den Akten. Grund für die Beschimpfung war offenbar der Umstand, dass der Beschuldigte von der Polizei in Handschellen gelegt und auf den Polizeiposten gebracht wurde. Die Handschellen wurden ihm angelegt, da er zuvor eine bedrohende Haltung gegenüber den Polizisten eingenommen und sie an ihren Amtshandlungen gehindert hatte (vgl. E. 10.1 oben).