Der Beschuldigte gestand anlässlich seiner Einvernahme vom 15. September 2017 implizit ein, K.________ mehrmals als «Arschloch» betitelt zu haben, indem er auf die Frage, was er dazu sage, dass er K.________ mehrmals als Arschloch betitelt habe, aussagte: «In diesem Moment haben Sie sich auch als Arschloch verhalten» (pag. 379 Z. 32 ff.). Auch anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung stritt er nicht ab, Schimpfwörter benutzt zu haben, fügte jedoch an, dass, wenn er ein Schimpfwort benutzt habe, dies deshalb gewesen sei, weil man ihm die Handschellen dermassen verschlossen habe, dass es einfach weh getan habe.