11.1 Vorfall vom 15. September 2017 z.N. von K.________ 11.1.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Gemäss Anzeigerapport vom 28. September 2017 betitelte der Beschuldigte K.________ beim Transport auf die Polizeiwache mehrmals als Arschloch (pag. 373 f.). K.________ sagte anlässlich seiner parteiöffentlichen Einvernahme vom 2. November 2018 aus, der Beschuldigte habe sie während der Fahrt auf die Polizeiwache u.a. mit Arschloch beschimpft. Sie seien dumm, dass sie dem System folgen würden und würden nicht verstehen, um was es gehe (pag. 389 Z. 54 f.).