11. Beschimpfung, mehrfach (Ziff. I.6. der Anklage). Dem Beschuldigten werden gemäss Ziff. I.6.1.–I.6.3. der Anklageschrift vom 14. April 2020 folgende drei Verhalten als Beschimpfung vorgeworfen: […] am 15.09.2017 in Bern z.N. von K.________, indem er diesen nach seiner Anhaltung vor dem Gebäude der C.________(Behörde) und während des anschliessenden Transports im Polizeifahrzeug zur Polizeiwache mehrmals als «Arschloch» betitelte;