Der Beschuldigte musste aufgrund seines die Sachverhaltsaufnahme hindernden Verhaltens sogar kurzzeitig in Handfesseln gelegt und mit Druck auf das Sofa gesetzt werden, bevor nach rund 15 Minuten wieder ein normales Gespräch mit ihm möglich war. 10.2.3 Ergebnis Nach dem Gesagten ist der erstinstanzliche Schuldspruch wegen Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 16. Mai 2018, zu bestätigen.