Diese umfasste nicht nur das vom Beschuldigten verweigerte Fotografieren der Verletzungen am Ellbogen und die vom Beschuldigten verweigerte Durchführung des Atemlufttests, sondern auch das Feststellen und Festhalten sämtlicher für die Fallbehandlung möglicherweise wesentlicher Tatsachen an Ort und Stelle. Der Beschuldigte musste aufgrund seines die Sachverhaltsaufnahme hindernden Verhaltens sogar kurzzeitig in Handfesseln gelegt und mit Druck auf das Sofa gesetzt werden, bevor nach rund 15 Minuten wieder ein normales Gespräch mit ihm möglich war.