28 willentlich bei der Sachverhaltsaufnahme. Diese umfasste nicht nur das vom Beschuldigten verweigerte Fotografieren der Verletzungen am Ellbogen und die vom Beschuldigten verweigerte Durchführung des Atemlufttests, sondern auch das Feststellen und Festhalten sämtlicher für die Fallbehandlung möglicherweise wesentlicher Tatsachen an Ort und Stelle.