_ gekickt, ohne ihn zu treffen. Nach ca. 15 Minuten in Handschellen habe ein mehr oder weniger normales Gespräch mit dem Beschuldigten geführt werden können. Hierbei habe mit ihm vereinbart werden können, dass er sein Zimmer bis 12:00 Uhr räume. Die Handschellen hätten schliesslich gelöst werden können, ohne dass der Beschuldigte in sein altes Verhaltensmuster zurückgefallen sei (vgl. pag. 494 f.). Anlässlich seiner parteiöffentlichen Einvernahme vom 31. Oktober 2018 schilderte der rapportierende Polizist AF.________ erneut das Vorgefallene detailliert und nachvollziehbar (vgl. pag. 535 Z. 30 ff.).