Der Beschuldigte habe einen alkoholisierten, angetriebenen und aufbrausenden Eindruck gemacht. Ein normales Gespräch mit ihm sei nicht möglich gewesen. Er habe herumgeschrien und sei immer wieder bedrohlich nähergekommen und habe mit den Händen wild gestikuliert, so dass er angewiesen worden sei, im Wohnzimmer an Ort und Stelle stehen zu bleiben. Dieser klaren und mehrfach vorgetragenen Aufforderung habe er keine Folge geleistet und stattdessen eine drohende Haltung eingenommen, indem er seine rechte Hand zur Faust geballt und in seine linke offene Hand geschlagen habe.