26 10.1.3 Ergebnis Im Ergebnis ist der erstinstanzliche Schuldspruch wegen Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 16. September 2017, zu bestätigen. 10.2 Vorfall vom 16. Mai 2018 10.2.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Gemäss Anzeigerapport vom 26. Juni 2018 (pag. 493 ff.) soll der Beschuldigte die Sachverhaltsaufnahme der Polizei gestört haben, indem er die Anweisung der Polizei, an Ort und Stelle stehen zu bleiben, nicht befolgte, seine Verletzungen am Ellbogen nicht fotografieren liess und die Durchführung des Atemlufttests verweigerte.