Der Beschuldigte war sich bewusst, dass es sich um zwei Polizisten handelt, die wegen ihm gerufen wurden und ihn anhalten und wegweisen sollten. Indem er sich den Anweisungen der Polizisten widersetzte, hinderte er diese wissentlich und willentlich bei der Vornahme ihrer Amtshandlung (Anhaltung und Festnahme). Der Beschuldigte musste aufgrund seines hindernden Verhaltens sogar in Handfesseln gelegt und mit auf die Polizeiwache genommen werden. Mit seinem späteren Verhalten im Fahrzeug (Schlagen des Kopfs gegen die Kopfstütze) erschwerte er sodann den Transport zur Polizeiwache.