1194 Z. 35). Gleichzeitig versuchte er, die Darstellung der Polizei, dass er eine bedrohliche Haltung eingenommen habe, als lächerlich darzustellen, ergänzt mit der wenig überzeugenden Bemerkung, dass diese ja immer zu zweit kämen, geschützt seien und Waffen hätten (pag. 1194 Z. 30 ff.). Auch oberinstanzlich hielt er an dieser Argumentationslinie fest: Er werde in so einer Situation schon emotional, «hängle» ein bisschen und werde lauter, dann heisse es aber gleich Drohung. Was wolle er aber gegen zwei Polizisten, er sei ja nicht blöd (pag. 1451 Z. 8 ff.). Er stritt somit nicht grundlegend ab, sich so verhalten zu haben, wie von K._____